Medizinische Fußpflege
Was tun, wenn Sie beim Gehen Beschwerden haben, wenn Sie der Schuh drückt, wenn Ihnen die Nägel eingewachsen sind oder wenn Sie sonst Probleme mit Ihren Füssen haben? Für all diese Fragen steht Ihnen die Podologin oder der Podologe zur Verfügung.
Die Podologie befasst sich mit der medizinischen Fußpflege.
Die Podologie entwickelt sich zusammen mit der Medizin. Die praktische und theoretische Weiterbildung ist deshalb für den Podologen äußerst wichtig. So nimmt er eine nicht zu unterschätzende Stellung in der Erhaltung der Volksgesundheit ein.
Der Begriff Podologie stammt aus dem griechischen und beschreibt die nicht ärztliche Heilkunde am Fuß. Die gesetzlichen Regelungen, welche das Berufsbild und die Ausbildung zur medizinischen Fußpflegerin beziehungsweise zum medizinischen Fußpfleger festschreiben, sind im Podologen Gesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelt. Das Berufsbild ist das jüngste in der Gruppe der bundesgesetzlich nach Art. 74 Nr. 19 GG geregelten Gesundheitsfachberufe.
Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung Podologe / Podologin und seit 2003 die Berufsbezeichnung Medizinische Fußpflegerin / Medizinische Fußpfleger gesetzlich geschützt. Nur die Personen dürfen sich so nennen, die im Besitz einer staatlichen Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung sind.
Die Maßnahmen eines Podologen sind vielfältig und liegen auf dem Gebiet der Dermathologie und Orthopädie des Fußes. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß, aus den Bereichen Diabetologie, Orthopädie, Chirurgie, Dermathologie und so weiter.
Podologen arbeiten als selbstständige Leistungserbringer in der eigenen Podologenpraxis, oder ohne Kassenzulassung als freie Mitarbeiter in einer Praxisgemeinschaft, als Angestellte in Krankenhäusern – speziellen Fußambulanzen oder mit anderen Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ärzten, Orthopädie-Schuhmachern oder Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc. zusammen.